Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliches · XSTEIN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brühl Agentur GmbH, Sparte XSTEIN · Zürcherstrasse 64, 8500 Frauenfeld
Auf dieser Seite
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Sprachfassungen
- § 3 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
- § 4 Preise
- § 5 Lieferung, Gefahrübergang und Prüfung bei Anlieferung
- § 6 Zahlung und Verzug
- § 7 Verrechnung und Zurückbehaltung
- § 8 Gewährleistung
- § 9 Rückgabe und Umtausch
- § 10 Besonderheiten bei Kunststeinpaneelen
- § 11 Montage durch XSTEIN
- § 12 Elektrische Installationen
- § 13 Montage im Aussenbereich
- § 14 Montageabnahme
- § 15 Haftung
- § 16 Datenschutz
- § 17 Nutzung von Bild- und Videomaterial
- § 18 Eigentumsvorbehalt
- § 19 Teilnichtigkeit
- § 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brühl Agentur GmbH, Sparte XSTEIN, Zürcherstrasse 64, 8500 Frauenfeld (nachfolgend «XSTEIN») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Käufer»), insbesondere für Bestellungen über www.xstein.ch. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn XSTEIN ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung von XSTEIN gültig.
§ 2 Sprachfassungen
Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser AGB und aller übrigen Angaben auf www.xstein.ch. Die französische und die italienische Fassung dienen der Information. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
§ 3 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
Die Angebote von XSTEIN sind freibleibend und gelten nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz.
Mit dem Klick auf «Bestellung absenden» gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der Waren im Warenkorb ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt XSTEIN automatisch per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald XSTEIN die Bestellung bestätigt, der Käufer die Rechnung oder eine Anzahlung bezahlt oder die Ware geliefert wird – je nachdem, was zuerst eintritt.
Brandschutzvorschriften, Bewilligungen sowie gesetzliche und versicherungstechnische Anforderungen klärt der Käufer für sein Bauvorhaben vorgängig selbst, wenn nötig mit Fachleuten. Die Brandschutzklassifikationen der Produkte sind unter «Informationen» aufgeführt. XSTEIN haftet nicht für Folgen, wenn solche Anforderungen nicht abgeklärt oder nicht eingehalten werden.
§ 4 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten. Massgebend ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Spätere Preissenkungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Offensichtliche Irrtümer, Satz- und Druckfehler sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang und Prüfung bei Anlieferung
Liefertermine sind unverbindlich; XSTEIN hält sie nach Möglichkeit ein. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Lieferung erfolgt ab Lager von XSTEIN oder auf Wunsch des Käufers auf seine Kosten an eine andere Adresse. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Die Entsorgung der Verpackung ist Sache des Käufers.
Montiert XSTEIN die Ware, sorgt der Käufer ab Anlieferung dafür, dass die Ware vor Diebstahl, Beschädigung und Verlust geschützt ist. Schäden und Verluste nach der Anlieferung trägt der Käufer.
Wichtig bei der Anlieferung: Prüfen Sie die Sendung im Beisein des Fahrers sorgfältig auf äussere Beschädigungen und lassen Sie jeden Schaden auf dem Frachtbrief vermerken. Ohne diesen Vermerk kann XSTEIN Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen nicht geltend machen und muss eine entsprechende Reklamation ablehnen.
§ 6 Zahlung und Verzug
Es gelten die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug zahlbar.
Bei Aufträgen mit Montage sind gemäss Angebot 50 bis 70 % des Gesamtbetrags im Voraus fällig. Der Restbetrag ist 5 Tage nach der Montage ohne Abzug fällig.
Ab der dritten Zahlungserinnerung stellt XSTEIN dem Käufer für Verzug und Aufwand CHF 30.00 in Rechnung.
§ 7 Verrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer darf Forderungen von XSTEIN nicht mit eigenen Forderungen verrechnen und keine Zahlungen zurückbehalten, ausser seine Forderung ist von XSTEIN schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Gewährleistung
Der Käufer prüft die Ware sofort nach Erhalt. Erkennbare Mängel meldet er schriftlich innert 5 Tagen nach Erhalt. Mängel, die erst später erkennbar werden, meldet er sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich. Meldet der Käufer einen Mangel nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt.
Handelsübliche und fertigungsbedingte geringe Abweichungen, insbesondere in Farbton, Struktur, Ausstattung und gegenüber den Abbildungen im Internet, gelten nicht als Mängel.
Bei einer berechtigten Mängelrüge leistet XSTEIN nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung gleichartiger mangelfreier Ware oder eine Preisminderung. Sind Nachbesserung und Ersatzlieferung nicht möglich oder schlagen sie fehl, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Käufers vorbehalten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Käufer, welche die Ware für den persönlichen oder familiären Gebrauch erwerben (Konsumenten), zwei Jahre ab Ablieferung. Für alle übrigen Käufer (Geschäftskunden) beträgt sie zwölf Monate ab Ablieferung, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
Garantien des Herstellers richten sich ausschliesslich nach dessen Bedingungen.
§ 9 Rückgabe und Umtausch
Mangelfreie Ware wird nicht zurückgenommen und nicht umgetauscht. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht für Bestellungen im Onlinehandel besteht in der Schweiz nicht.
Bei einer berechtigten Mängelrüge nach § 8 entscheidet XSTEIN, wie sie abgewickelt wird: durch Rücksendung oder Abholung der Ware, durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisminderung.
Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache mit XSTEIN möglich. Nicht abgesprochene Rücksendungen kann XSTEIN zurückweisen.
Mängelrügen richten Sie an: Brühl Agentur GmbH, Sparte XSTEIN, Zürcherstrasse 64, 8500 Frauenfeld, E-Mail info@xstein.ch.
§ 10 Besonderheiten bei Kunststeinpaneelen
Bei Kunststeinpaneelen können fertigungsbedingt, durch den Transport oder bei der Montage kleinere Abplatzer, Farbabweichungen, Unebenheiten und Risse auftreten. Risse können zudem später durch Gebäude- oder Fundamentbewegungen entstehen. Dies sind keine Qualitätsmängel; sie sind von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer behebt solche Stellen selbst mit dem optional erhältlichen Spachtel- und Farbset.
Ausbrüche und Risse in den Fugen sind keine Mängel und begründen keine Schadenersatzansprüche. Der Käufer bessert sie bei Bedarf selbst nach.
§ 11 Montage durch XSTEIN
Montiert XSTEIN die Paneele, gelten zusätzlich folgende Bedingungen, die der Käufer mit der Auftragserteilung annimmt:
- Der Käufer stellt sicher, dass die Wand den baulichen Anforderungen entspricht und der Unterbau sich nicht bewegt. Bei zu schwachen Wänden (z. B. Gipsplattenwände unter 40 mm) können Dübel ausbrechen. Für einen allenfalls nötigen Vorbau (z. B. aus wasserfester Spanplatte) ist der Käufer verantwortlich. Dieses Risiko trägt der Käufer.
- Schäden an der Wand durch Bohrungen, abfallender Putz sowie Ausbrüche an Betonwänden gehen zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer informiert XSTEIN vor der Montage nachweislich über alle Leitungen in der Wand (Gas, Wasser, Strom usw.) und zeichnet sie an. Unterlässt er dies, trägt er sämtliche Schäden durch Bohrungen.
- XSTEIN gleicht Massdifferenzen der Wände bestmöglich aus; diese gelten nicht als Montagefehler.
- Wiederholungen im Steinbild, Fugen- und Anreihungslinien des Paneelsystems sowie Farbabweichungen zwischen Paneelen, Fugen, Schnittkanten und bestehenden Wänden sind produkt- oder montagebedingt und keine Mängel. Übergänge zu bestehenden Wänden bearbeitet der Käufer bei Bedarf selbst nach.
- Offene Schnittkanten bearbeitet XSTEIN bestmöglich. Verschnittreste kann XSTEIN an geeigneter Stelle verbauen. Der Käufer trägt einen montagebedingten Verschnitt von rund 5 %.
- Wünsche des Käufers zur Ausführung berücksichtigt XSTEIN nach Möglichkeit; sie sind für XSTEIN nicht verbindlich.
- XSTEIN haftet nicht für Lärm und Staub während der Montage. Kosten für Anpassungen durch Dritte, die wegen der Montage nötig werden, trägt der Käufer.
- Der Käufer stellt kostenlos ausreichende Park- und Ablademöglichkeiten (Personenwagen mit Anhänger) zur Verfügung. Parkbussen gehen zu seinen Lasten.
- Der Käufer schützt empfindliche Böden mit einem geeigneten Bodenschutz. Schäden an Böden und Wänden gehen zu seinen Lasten.
§ 12 Elektrische Installationen
Hinter dem Paneelsystem kann ein Flachkabel verlegt und es können Leuchten (Spots) eingebaut werden. XSTEIN führt dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers aus. Ob die Installation den elektrotechnischen Vorschriften entspricht, klärt der Käufer. Er lässt alle Anschlüsse, die XSTEIN ausführt, vor und nach der Montage durch einen Elektrofachbetrieb prüfen. XSTEIN haftet nicht für Schäden und Folgeschäden aus dieser Installation; das Risiko trägt der Käufer.
§ 13 Montage im Aussenbereich
Im Aussenbereich ist der Käufer dafür verantwortlich, dass weder Wasser noch Feuchtigkeit zwischen Wand und Paneelsystem gelangen kann. Alle Anschlüsse und Schnittstellen sind abzudichten und mit einem geeigneten Abschluss zu schützen. Dies gilt auch bei einer Montage durch XSTEIN; der Käufer stellt diesen Zustand nötigenfalls nachträglich sicher.
Bestimmt der Käufer Platzierung oder Ausführung der Montage, trägt er dafür Risiko und Verantwortung. XSTEIN haftet in diesem Fall weder für das Material noch für die Montage.
§ 14 Montageabnahme
Der Käufer ist bei der Abnahme der Montage persönlich anwesend. XSTEIN geht bei der Abnahme bestmöglich auf Anpassungswünsche ein. Die Montage gilt als abgenommen, sobald der Käufer dies schriftlich bestätigt. Ist der Käufer bei der Abnahme nicht anwesend, trägt er das Risiko bei Unstimmigkeiten und die Kosten nachträglicher Korrekturen.
§ 15 Haftung
XSTEIN haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Irrtümer, Satz- und Druckfehler in Angeboten und Produktbeschreibungen haftet XSTEIN nicht.
§ 16 Datenschutz
XSTEIN bearbeitet die Daten des Käufers zur Abwicklung der Bestellung und nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies für die Abwicklung nötig ist (z. B. Transportunternehmen, Zahlungsanbieter), und nur im erforderlichen Umfang. Der Käufer kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen: info@xstein.ch. Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung auf www.xstein.ch.
§ 17 Nutzung von Bild- und Videomaterial
Übermittelt der Käufer Bild- oder Videomaterial (nachfolgend «Material») an die Brühl Agentur GmbH, gleich auf welchem Weg, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Brühl Agentur GmbH dieses Material unentgeltlich sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Werbezwecke verwenden darf, insbesondere auf Websites, in sozialen Netzwerken, in Drucksachen und Präsentationen.
Der Käufer bestätigt, dass er alle nötigen Rechte am Material besitzt, dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) und dass erkennbar abgebildete Personen mit der werblichen Nutzung einverstanden sind.
Die Brühl Agentur GmbH darf das Material redaktionell bearbeiten (z. B. zuschneiden, Farben korrigieren, Text einfügen) und mit anderen Inhalten kombinieren. Der Käufer stellt die Brühl Agentur GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung des Materials frei, einschliesslich der Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 18 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von XSTEIN. Der Käufer ermächtigt XSTEIN, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
§ 19 Teilnichtigkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Frauenfeld. Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 20.10.2026